Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1. Diese Plattform wird von Ulf Peter, Heinrich-Wendt-Weg 2c, 21224 Rosengarten (nachfolgend: „ApoChef“) zum Zweck der Vermittlung seiner Dienstleistung als Vertretung der Apothekenleitung betrieben. Eine Anwendung der AGB auf Verbraucher i.S.d. § 13 AGB erfolgt bestimmungsgemäß nicht.
1.2. Der ApoChef beauftragende Kunde (nachfolgend „Kunde“) versichert bei der Buchung, dass sein Betrieb nach den Vorgaben des Apothekengesetzes (ApoG), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker und sonstigem geltenden berufsspezifischen Recht geführt wird und der Kunde den Betrieb so eingerichtet hat, dass die Tätigkeit von ApoChef ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.
1.3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen ApoChef und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Die AGB Dritter, welche hiervon abweichen oder diese AGB ergänzen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn ApoChef ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
ApoChef bietet die Vertretung der Apothekenleitung für einen grundsätzlich auf maximal vier Wochen befristeten Zeitraum an, Ausnahmen sind individuell zu vereinbaren. Die angebotene Tätigkeit umfasst die Vertretung der Apothekenleitung nach § 2 Abs. 5 ApBetrO. Abweichungen hiervon sind zwischen den Parteien individualvertraglich zu regeln.
3. Vertragsschluss, Unterlagen und Korrespondenzform
3.1. Die ApoChef-Buchungsplattform stellt kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Auf der Plattform ist der Reiter/Tab „Buchen“ oder auf der Startseite der Button „Jetzt Buchen“ anzuklicken, sodass sich der Buchungskalender öffnet. Zu Beginn ist die Postleitzahl des Ortes einzugeben, in dem sich die Apotheke mit dem Vertretungsbedarf befindet. Die Postleitzahl wird anschließend für den gesamten Buchungsprozess gespeichert. Für den Fall, dass sich die Apotheke in dem Angebotsgebiet befindet, ist der Buchungskalender freigegeben, in dem mit einem Klick das Startdatum und mit einem weiteren Klick das Enddatum des Buchungszeitraums innerhalb der grün markierten Felder auszuwählen ist. Um eine Vertretung für einen Tag zu buchen, ist das entsprechende Datum im Kalender auszuwählen. Korrekturen sind mit einer erneuten 2-Klick-Eingabe vorzunehmen. Nach Auswahl des Wunschtermins wird der Netto-Preis der Vergütung für den Buchungszeitraum angezeigt. Eine Unterbrechung des Vertretungszeitraums durch das Abwählen einzelner Tage ist nicht möglich. Hierfür muss nach dem Legen des Zeitraums in den virtuellen Warenkorb eine Neuanfrage gestellt werden. Der Kalender stellt ein dynamisches Buchungssystem dar. Ausgewählte Termine verbleiben für 15 Minuten im Warenkorb und führen dazu, dass für andere Interessenten der Zeitraum rot markiert wird. Daher kann es sein, dass zuvor reservierte Zeiträume später wieder als frei angezeigt werden. Die Eingabe ist über den Button „Reservierungsanfrage senden“ zu bestätigen, sodass der Termin bzw. Zeitraum in den Warenkorb gelangt.
3.2. Bei Buchungsinteresse ist der Button „jetzt kostenpflichtig buchen“ zu wählen und auf der nächsten sich öffnenden Seite sind die mit einem Stern gekennzeichneten Pflichtfelder auszufüllen und die Kenntnisnahme(möglichkeit) der AGB sowie der Datenschutzerklärung zu bestätigen. Für den Bedarf einer wiederholten Buchung kann ein Kundenkonto angelegt werden. In einem Nebenfenster werden die Konditionen der Bestellung (Leistung, Leistungsbeginn, Leistungsdauer, Nettopreis, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerhöhe sowie Bruttopreis) angezeigt.
3.3. Mit dem Anklicken des Buttons „Verbindlich Anfragen“ stellt der Kunde eine verbindliche Reservierungsanfrage als Angebot und erhält eine automatisierte Anfragebestätigung mit den vorgenannten Angaben zu den Konditionen per E-Mail, welche keine verbindliche Buchungsbestätigung darstellt. Der Termin wird von ApoChef überprüft und binnen drei Tagen eine zweite E-Mail mit einer ausdrücklichen verbindlichen Buchungsbestätigung.
3.4. Mit Vertragsschluss übersendet ApoChef dem Kunden folgende Unterlagen und garantiert, dass alle übermittelten Angaben den Tatsachen entsprechen:
– Kopie des Personalausweises (beidseitig);
– tabellarischer Lebenslauf;
– Kopie Approbationsurkunde;
3.5. Sämtliche vertragsrelevante Korrespondenz und Erklärungen zwischen den Vertragsparteien können schriftlich per Brief oder elektronisch per E-Mail erfolgen, sofern nicht abweichend gesetzlich eine strengere Form zwingend vorausgesetzt wird.
4. Vergütung
4.1. Die Höhe der Gesamtvergütung ergibt sich aus der von ApoChef verschickten verbindlichen Bestätigung zur Buchungsübersicht. Diese kann dann auch etwaige zwischen den Parteien nach Kontaktaufnahme bereits getroffene abweichende Individualvereinbarungen enthalten.
4.2. Die Vergütung für die Tätigkeit wird, vorbehaltlich einer abweichenden Individualvereinbarung, für den jeweils bestätigten Buchungszeitraum mit Abschluss des jeweiligen Buchungszeitraum fällig. Sie ist mit Fälligkeit mit Eingang binnen Wochenfrist auf das von ApoChef mitgeteilte Konto zu leisten. Bei einer Buchung mit unterbrochenen Leistungszeiträumen sind die jeweiligen anteiligen Vergütungen mit jeweiliger Fälligkeit zu leisten. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Verzugsregelungen.
5. Rechte und Pflichten von ApoChef; Notdienst, Rufbereitschaft und Krankheitsfall
5.1. ApoChef übernimmt keine Tätigkeiten, die das operative Geschäft betreffen, d.h. etwa Bestandsbestellungen, Vertragsabschlüsse (ausgenommen über den Bedarf des täglichen Lebens) oder Personalentscheidungen. Diesbezüglich besteht auch keine Weisungsbefugnis gegenüber dem beim Kunden vorhandenen Personal.
5.2. ApoChef übernimmt in der gebuchten Zeit grundsätzlich keinen Notdienst und keine Rufbereitschaft, d.h. eine Tätigkeit von Montag bis Freitag nach 18:30 Uhr bzw. Samstags nach 14:00 Uhr und Sonntags ganztägig. Sollte einer der Buchungstage Notdienst oder Rufbereitschaft enthalten, so sind diese separat bzw. als Extra zu buchen. Die dafür aufzubringenden Entgelte bespricht der Apo-Chef persönlich mit Ihnen, nach Eingang Ihrer Buchungsanfrage.
5.3. ApoChef ist berechtigt, den Namen der Apotheke des Kunden sowie den Standort als Referenz auf seiner Internetseite bzw. bezugnehmend auf seine Internetseite unter www.apo-chef.com für mindestens vier Jahre anzugeben.
5.4. ApoChef übernimmt die im Betrieb vorhandenen betrieblichen Abläufe und Regelungen, soweit sie die Apothekenleitung betreffen.
5.5. ApoChef ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Im Rahmen seiner Tätigkeit ist ApoChef zu den Tätigkeiten nach Ziff. 2 verpflichtet. ApoChef ist verpflichtet, über die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
5.6. Für den Fall der festgestellten Arbeitsunfähigkeit („AU“) kurz vor oder während der Beauftragung ist ApoChef verpflichtet, unverzüglich dem Kunden die AU anzuzeigen und sich zu bemühen, eine Fachkraft gleicher Qualifikation zu finden, um seinen Ausfall zu ersetzen. Ein Anspruch seitens des Kunden besteht hierzu nicht. Im Zeitraum der AU hat ApoChef keinen Vergütungsanspruch. Die Kosten und Vergütung der zu findenden Vertretung trägt der Kunde.
6. Rechte und Pflichten Kunde
6.1. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass er seinen Betrieb nach den gesetzlichen Vorgaben führt, sodass ApoChef seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausführen kann. Der Kunde hat für den Fall der AU eines Kunden-Mitarbeiters vor Leistungsbeginn von ApoChef eine Dienstplangestaltung vorzubereiten und für den Bedarfsfall zu hinterlegen.
6.2. Der Kunde hat ApoChef persönlich im Rahmen einer Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart wird, spätestens am Tag des gebuchten Leistungsbeginns in der Apotheke des Kunden, sämtliche relevanten Informationen mitzuteilen und mit sämtlichen notwendigen Gegenständen (z.B. Schlüssel für Schließ- oder Alarmanlage) auszustatten. ApoChef ist nicht verpflichtet, für die Übergabe vorzeitig die Tätigkeit aufzunehmen. Eine Übergabe unter Mitteilung von betriebsrelevanten Informationen und Rückgabe der notwendigen Gegenstände erfolgt vor dem Ablauf des gebuchten Leistungszeitraums, andernfalls verzichtet der Kunde auf eine Mitteilung der Informationen und die überlassenen Gegenstände werden an einem mitzuteilenden Ort im Betrieb abgelegt.
7. Haftungsbeschränkung
ApoChef haftet für Vermögensschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit diese auf seiner Pflichtverletzung beruhen. ApoChef übernimmt keine Haftung für Pflichtverletzungen des vom Kunden eingesetzten Personals oder für Pflichtverletzungen, welche dem Pflichtenkreis des Kunden entstammen bzw. auf die ApoChef keine Möglichkeit der Einflussnahme hat. ApoChef haftet jedoch uneingeschränkt für Schäden, die entweder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von ApoChef beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ApoChef vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. „Kardinalspflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Datenschutz
8.1. Eine Erhebung, Speicherung, Nutzung oder anderweitige Verarbeitung personenbezogener Daten findet nur statt, wenn die betroffene Person wirksam eingewilligt hat oder dies auf andere Weise gesetzlich erlaubt ist. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Ausführliche Informationen zum Datenschutz können in der ApoChef-Datenschutzerklärung unter https://www.apo-chef.com/datenschutz/ abgerufen werden.
8.2. ApoChef ist damit einverstanden, dass der Kunde seine personenbezogenen Daten zu dem Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungszwecke und -fristen speichert. Der Weiterleitung seiner Daten an potenzielle Neukunden kann ApoChef auf Anfrage zustimmen.
9. Allgemeines
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Vertragssprache ist deutsch.
9.2. Die Wahl der örtlichen Zuständigkeit eines anzurufenden Gerichts steht ApoChef zu.
9.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. ApoChef ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.